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Segelscheine:


Ein Segelschein ist nicht zwangsläufig ein Beleg für viel Segelpraxis, dient aber als "Befähigungs- und Berechtigungsnachweis für das Führen von Sportbooten". Ursprünglich unterschied man zwischen Verbandsführerscheinen (wie A-Schein, BR-Schein) und amtlichen Führerscheinen (z.B. Sportbootführerschein Binnen). Seit Anfang der 1990er-Jahre stellt der Deutsche Segler Verband (DSV) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch die vorgeschriebenen amtlichen deutschen Sportbootführerscheine aus. Sie haben die Verbandsführerscheine weitgehend ersetzt.

Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich. Darüber hinaus gibt es freiwillige, nicht gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate für das Führen von Sportbooten wie beispielsweise den Sportküstenschifferschein (SKS). Amtliche Sportboot-Führerscheine sind:

Segel-Fuehrerscheine

Sportboot-Führerschein-Binnen (SBF Binnen)

Sportboot-Führerschein-See (SBF See)

Sportküstenschifferschein (SKS)

Sportseeschifferschein (SSS)

Sporthochseeschifferschein (SHS)

Auf diesem Poster des DSV findet sich eine anschauliche Übersicht: www.dsv.org (PDF, 2 MB)

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